„Denn wie Jona drei Tage und drei Nächte in dem Bauch des großen Fisches war, so wird der Sohn des Menschen drei Tage und drei Nächte im Herzen der Erde sein“ (Matth.12:40).
Ohne Frage ist das Wort des HErrn immer wahr, und zwar nicht nur in Seiner geistigen Bedeutung, sondern auch in Seiner buchstäblichen Aussage. Umso mehr stellt sich dann immer wieder die Frage, wie ein bestimmtes Wort zu verstehen ist, wenn es scheinbar im Widerspruch steht zu anderen Schriftstellen. So steht geschrieben, dass unser HErr „zur neunten Stunde“ einen letzten Aufschrei an den Vater richtete und dann verschied. Die neunte Stunde entsprach nach der damaligen Ausdrucksweise 15:00 Uhr, da man den Tag von der ersten Tageszeit um 6:00 Uhr an zählte (Joh.11:9). „Zur neunten Stunde“ umfasste den Zeitraum von 14:00 bis 15:00 Uhr. Demnach starb der HErr am Freitag etwa gegen 14:30 Uhr. Und dann wissen wir aus der Schrift, dass der HErr Jesus „in der Dämmerung des ersten Wochentages“ auferstand (Mt.28:1). Der Sabbath war vergangen, und es war „sehr früh am ersten Wochentage …, als die Sonne aufging“ (Mk.16:1-2), „ganz in der Frühe“ (Lk.24:1), „als es noch dunkel war“ (Joh.20:1). Da der Tag schon begonnen hatte, ist anzunehmen, dass es sich um den Zeitraum zwischen 6:00 – 7:00 Uhr handelte, denn in Jerusalem geht die Sonne etwa um 6:30 Uhr auf. Demnach war der HErr Jesus entsprechend 40 Stunden im Totenreich, nämlich 9,5 Stunden am Freitag, 24 Stunden am Samstag und 6,5 Stunden am Sonntag.
Würde man bei den „drei Tagen und drei Nächten“ von jeweils 24-Stunden-Tagen ausgehen, dann wäre der HErr nicht 40, sondern sogar 72 Stunden im Grabe gewesen. Demnach müsste man dann entweder annehmen, dass Er erst am Montag um 14:30 Uhr auferstanden ist oder aber schon am Freitag um 6:30 Uhr starb. Manche glauben ja tatsächlich, dass der Karfreitag als Todestag möglicherweise ein Irrtum sein müsse, weil man ja sonst nur auf knapp zwei Tage und zwei Nächte käme. Deshalb glauben sie, dass der HErr schon am Donnerstag oder am Mittwoch gekreuzigt wurde. Dies widerspricht aber dem Wort in Joh. 19:31, wo die Juden den Pilatus baten, den Tod der Gehängten zu beschleunigen, „damit die Leiber nicht am Sabbath am Kreuze blieben“, zumal es sich auch noch um einen besonderen Sabbat handelte. Demnach muss es der Freitag gewesen sein, da diese Eile an einem Donnerstag gar nicht nötig wäre.
Wir wissen heute, dass bei den Juden ein Tag schon dann als Tag mitgezählt wurde, wenn er auch nur angebrochen ist. Deshalb wird auch schon jener Wochentag mitgezählt, an welchem ein Zeitraum beginnt. Entsprechend wären dann die drei Tageszeiten Freitag (14:30 – 18:00 Uhr), Samstag (6:00 – 18:00 Uhr) und Sonntag (6:00 – 6:30 Uhr) völlig im Einklang mit Matth.12:40. Die alles entscheidende Frage aber lautet: Was hat es mit den „drei Nächten“ auf sich? Wo lassen sich diese unterbringen, weil ja de facto eigentlich nur zwei Nächte berechnet werden können, nämlich die Sabbatnacht von Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 6:00 Uhr, sowie die Nacht von Samstag 18:00 Uhr bis Sonntag 6:00 Uhr. Die Antwort liegt u.a. in Amos 5:8, wo es heißt, dass Gott „den Tag zur Nacht zu verfinstern“ vermag, und genau das tat Gott ja auch am Tag der Kreuzigung: „Aber von der sechsten Stunde an kam eine Finsternis über das ganze Land bis zur neunten Stunde“ (Mt.27:45, Mk.15:33, Luk.23:44). Diese Sonnenfinsternis dauerte also von 12:00 bis 15:00 Uhr, wodurch Gott selbst dem Karfreitag noch eine drei-stündige Nachtphase hinzugefügt hat, während der Sein geliebter Sohn starb. Auch wenn vom Eintritt des Todes um ca. 14:30 Uhr bis zum Ende der Verfinsterung um 15:00 Uhr nur eine halbe Stunde lag, zählt diese als erste „Nacht“, der dann ein kurzer Rest-Tag von drei Stunden folgte. Auch die kurze Dauer vom Sonntagmorgen 6:00 Uhr bis 6:30 Uhr können wir als Tag zählen, so dass wir zusammen mit den je 12 Stunden Tag- und Nachtzeit vom Samstag auf insgesamt drei Tage und drei Nächte kommen.